Wie werde ich Angler ?



Was ist zu beachten?



Die Angelfischerei darf in Deutschland nur ausgeübt werden, wenn man im Besitz eines staatlichen Fischereischeins ist. Dies gilt für alle Gewässer (Seen, Teiche, Bäche, Flüsse etc.) und auch beim Angeln im Meer. Da es kaum noch sogenannte freie Gewässer gibt, brauchen Sie zusätzlich für das zu beangelnde Gewässer eine sogenannte Fischereierlaubnis. Diese erteilt Ihnen in der Regel der jeweilige Gewässereigentümer.Um in Hamburger Gewässern angeln zu dürfen, muss die Hamburgische Fischereiabgabe entrichtet werden. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 € jährlich. Die Abgabe kann bei den Bezirksämtern und bei vielen Angelgeschäften und Vereinen entrichtet werden.

Den Fischereischein erhalten Sie erst nach Ablegung der sogenannten Angelprüfung. Vorbereitungslehrgänge zur Ablegung dieser staatlichen Prüfung bieten wir mehrmals im Jahr in Zusammenarbeit mit dem Anglerverband Hamburg (ASV) an. Der BAV setzt erfahrene Ausbilder in den Vorbereitungslehrgängen ein, damit das Lernen auch Spaß macht. Die Teilnahmegebühr beträgt 55,- € (zuzüglich 5,- € für das Lehrbuch). Das absolvieren eines Lehrganges mit mindestens 20 Unterrichtsstunden à 60 Minuten ist für eine Prüfungsteilnahme in Hamburg Pflicht. Eine Prüfungsabnahme erfolgt ausschließlich beim Anglerverband Hamburg. Für die Prüfung werden zusätzliche Gebühren in Höhe von derzeit 55,- € durch den Anglerverband Hamburg erhoben. In dem Vorbereitungslehrgang lernen Sie alles Erforderliche zum Umgang mit Tier und Natur. Der Lehrgang gliedert sich in folgende Themenbereiche:



  • • Natur-, Umwelt-, und Tierschutz
  • • allgemeine und spezielle Fischkunde
  • • Gewässer- und Gerätekunde
  • • sowie Gesetzeskunde.


  • Sie können sich ausschließlich in unserer Kontaktstelle Bergedorfer Angler-Centrum zu den Fischerkursen anmelden.

    Unser Ausbildungsteam:



    Christian Freimund und Michael Stolz

    Die aktuellen Lehrgangsdaten finden Sie auf unserer Terminseite.

    Als Nachweis für die bestandene Prüfung erhalten Sie eine Urkunde. Mit dieser Urkunde und einem aktuellen Passbild können Sie sich bei dem zuständigen Amt (z. B. Bezirksamt Bergedorf) oder Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung den staatlichen Fischereischein ausstellen lassen.

    Mit dem Fischereischein dürfen Sie nur in Gewässern angeln, die weder verpachtet oder Eigentum von Vereinen sind. In Deutschland gibt es, wie bereits gesagt, aber nur eine sehr begrenzte Anzahl von "freien" Gewässern. Daher sollten Sie Mitglied in einem Anglerverein werden.

    Werden Sie Mitglied im Bergedorfer Anglerverein.

    Wir bieten Ihnen im Großraum Bergedorf viele fischreiche und naturbelassene Gewässer und die Möglichkeit in landschaftlich herrlicher Lage Ihrem Hobby nachzugehen.