
Boberger Torfsee
Das Gewässer darf ab 01.01.2012 nicht mehr beangelt werden, da die Vertragsverhandlungen über eine Verlängerung des Pachtvertrages noch nicht abgeschlossen werden konnten. Weitere Informationen erhalten Sie im nächsten Bissanzeiger und auch auf der Homepage.
Novellierung des schleswig-holsteinischen Fischereigesetzes
Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Novellierung des Landesfischereigesetzes beschlossen. Eine der Änderungen begründet die Pflicht zur Zahlung der schleswig-holsteinischen Fischereiabgabe nun auch für Angler (mit gültigem Fischereischein) aus anderen Bundesländern. Das heißt, wer als Hamburger Angler (mit Fischereischein) künftig an Nord- oder Ostsee (oder in einem sonstigen schleswig-holsteinischen Gewässer, also auch an unseren Vereinsgewässern) angeln möchte, muss zusätzlich zur hamburgischen Fischereiabgabe auch noch die schleswig-holsteinische Fischereiabgabe bezahlen. Soweit wir aus dem Ministerium für Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume erfahren konnten, werden die genauen Durchführungsrichtlinien zur Fischereiabgabe erst zum Jahresanfang 2012 vorliegen. Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf der Hompage des ASV Hamburg.
Fangstatistiken !
Die Fangstatistiken für 2012 liegen in unseren Kontaktstellen vor. Bitte achten Sie beim Umtausch darauf, dass die Statistiken vollständig ausgefüllt sind. Ein Umtausch kann auch mittels Postzusendung an Siegfried Schramm (Anschrift ist auf der alten Fangstatistik vermerkt) erfolgen. Bitte vergessen Sie nicht den ausreichend frankierten Freiumschlag für die Rücksendung der neuen Statistik beizufügen. Bitte nehmen den Umtausch bis der Statistik unbedingt bis Ende Februar vor.
Gewässersperrungen bei Veranstaltungen
Vor dem An- und Abangeln, sowie dem Sommerangeln und dem Schnuppertreffen und dem Fliegenfischerpokal werden die entsprechenden Teiche jeweils ab Mittwoch 24:00 Uhr vor dem Veranstaltungtag bis zum Veranstaltungsende (üblicherweise 14 Uhr) gesperrt.
Für die Treffen der Flugangler gilt eine Sperre für Teich 9 in Langelohe am Veranstaltungstag ab 14:00 Uhr bis zum Veranstaltungsende.
Entprechende Hinweisschilder (auch mit abweichenden Zeiten) sind zu beachten.
Neue gesetzliche Regelung für unsere Gewässer in Hamburg!
Die Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Fischereigesetz wurde geändert. Die hieraus resultierenden Änderungen müssen auch an den Vereinsgewässern beachtet werden. Näheres können Sie bei Interesse auch auf der Homepage des ASV Hamburg nachlesen. Leider darf an allen Gewässern der Stadt Hamburg nur noch mit 2 Ruten geangelt werden. Jede Rute darf maximal zwei Anbiss-Stellen haben. Hier handelt es sich nicht um eine Vorschrift des BAV, sondern um eine gesetzliche Regelung der Stadt Hamburg. Neben dieser massiven Einschränkung möchten wir noch auf zwei weitere wichtige Änderungen hinweisen. Das Mindestmaß für den Aal wurde auf 45 cm angehoben. Dies ist sicherlich zu verschmerzen. Positiv ist, dass der Wels jetzt beangelt werden darf. Schonzeit 01.05. bis 30.06. Mindestmaß 70 cm.
Bitte keine Vereinspost an unsere Kontaktstellen senden !
Für Ihre Briefpost benutzen Sie bitte ausschließlich die Anschrift unserer Mitgliederbetreuung:
Gisela Beckmann, Schanze 23, 21465 Wentorf, Telefon 040 - 7201631, FAX 040-72919959