Teichanlage Langeloh

Teichanlage Langeloh

Teichanlage Langeloh

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Teichanlage Heinrich-Osterath-Straße & Fersenweg

Teichanlage Heinrich-Osterath-Straße & Fersenweg

Teichanlage Heinrich-Osterath-Straße & Fersenweg

Teichanlage Heinrich-Osterath-Straße & Fersenweg

Teiche zwischen Heinrich-Osterath-Straße und Fersenweg



Unsere im Naturschutzgebiet Kirchwerder Wiesen liegende Anlage ist von der Heinrich-Osterath-Straße und vom Fersenweg zu erreichen. Von der Heinrich-Osterath-Str. (Haus Nr. 135, Vereinshaus) führt ein kleiner Asphaltweg in südwestlicher Richtung vom Deich zu unseren Teichen. Nach etwa 250 m liegen am Beginn unseres Grundstückes drei große Steine (bitte nicht mitnehmen). Dahinter liegen die Teiche 1 - 10. Fahrzeuge müssen auf dem vereinseigenen Parkplatz abgestellt werden.

Zufahrt zu den Teichen 9 und 10 ist der Fersenweg. Hier befindet sich ebenfalls ein vereinseigener Parkplatz. Das Gelände darf nicht befahren werden. Spinnangeln ist vom 01.06. bis zum 31.01. erlaubt. Es kann mit kapitalen Karpfen und Hechten gerechnet werden.

Im Naturschutzgebiet gilt ein absolutes Anfütterverbot!

Ein Befahren der Gewässer mit Booten aller Art, einschließlich Futterbooten ist ausdrücklich verboten!

In den Schongebieten besteht absolutes Angel- und Betretungsverbot!

Vorkommende Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Hechte, Zander, Barsche, Grasfische, verschiedene Weißfischarten

Graskarpfen dürfen dem Gewässer nicht entnommen werden. Gefangene Exemplare sind schonend zurückzusetzen.
Gewässerfläche:

Teiche 1 - 8 ca. 4,68 ha und Teiche 9 - 10 ca. 4,90 ha
Gewässertiefe:
Teiche 1 - 8 ca. 1,50 bis 2,00 m, Teich 9 ca. 8,40 m und Teich 10 ca. 10,00 m

Teichanlage Langelohe



Unsere Teichanlage liegt zwischen Stemwarde und Braak.

Die schöne Anlage verfügt über einen guten Fischbestand. Das Angeln ist nur mit 2 Ruten erlaubt. Spinnangeln ist an den Teichen nicht gestattet. In der Zeit vom 1.11. bis 28./29.02. ist die Teichanlage gesperrt und auch verschlossen.

Ausschließlich die Teiche 8 bis 11 sind zur Beangelung freigegeben. Temporäre Gewässersperrungen müssen beachtet werden. Es ist zu beachten, dass Wege, die durch Ketten und Schilder gekennzeichnet sind, aus Gründen der Fischaufzucht nicht benutzt werden dürfen. Graskarpfen dürfen dem Gewässer nicht entnommen werden! Gefangene Exemplare sind schonend zurück zu setzen.

Vorkommende Fischarten: Karpfen, Schleie, Zander, Salmoniden, Grasfische, Barsche, verschiedene Weißfische.

Gewässerfläche aller Teiche: ca 1,42 ha . Gewässertiefe der Teiche ca. 1,3 - 1,4 Meter.

Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen zur Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein.





Krüzener See mit Anglerheim



Dieser See ist über die B 209 zu erreichen. Das Gewässer hat einen vereinseigenen Parkplatz.
Der See bietet durch seine Abgeschiedenheit gute Erholungsmöglichkeiten.
Schlüssel für das Anglerheim erhalten Sie in unserer Kontaktstelle Bergedorfer Angler-Centrum
In Krüzen darf mit 3 Ruten gefischt werden, davon 2 Raubfischruten.
Spinnangeln ist vom 01.06. bis 31.01. erlaubt.

Vorkommende Fischarten: Aal, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie, Barsche, verschiedene Weißfischarten

Das Gewässer ist ca 5,50 m tief und hat eine Gewässerfläche von ca. 1,06 ha

Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen zur Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein.



Teichanlage Kronshorst



Die Anlage befindet sich zwischen Stemwarde und Kronshorst. Die Anfahrt erfolgt über Kronshorst durch die Straße „Steinweg“.
Die Gewässer bieten durch ihre Abgeschiedenheit und Ruhe gute Erholungsmöglichkeiten.
Das Tor an der Zuwegung ist immer geschlossen zu halten.
Es steht nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Sollten alle Parkplätze besetzt sein, ist das Fahrzeug außerhalb des Geländes zu parken.
Die kleinen Teiche sind Schongebiete und dürfen nicht beangelt werden, zudem sind weitere Schongebiete ausgewiesen in denen das Angeln und betreten verboten ist.
Jegliches Anfüttern ist verboten!

Die Gebäude auf dem Gelände können nicht benutzt werden. Sie dienen ausschließlich der Betreuung der Anlage.
Ein WC steht am Parkplatz. Dieses ist bei Bedarf auch zu benutzen!

Gewässerfläche ca. 3,5 ha, Gewässertiefe bis 5,5 Meter

Vorkommende Fischarten:
Aal, Hecht, Zander, Barsch, Karpfen, Schlei, Grasfische, Weißfische

Den Anweisungen der Gewässerbetreuer und Kontrolleuren ist Folge zu leisten!



Boberger Kiessee



Der Boberger Kiessee (Badesee) liegt im Naturschutzgebiet Boberger Niederung zwischen dem Segelflugplatz und der Bille. Die Zufahrten sind für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Der See kann zu Fuß oder mit dem Fahrrad vom Parkplatz Boberger Torfsee oder vom Billwerder Billdeich über die Billebrücke am Billwerder Kirchenstieg erreicht werden.

Insbesondere Kapitale Karpfen, Grasfische, Schleien und Hechte können hier jederzeit an den Haken gehen.

Im Naturschutzgebiet gilt ein absolutes Anfütterverbot!

Spinnangeln ist vom 01.06. bis zum 31.01. erlaubt.

Behördliche Auflagen: Während der Monate Juni, Juli und August ist das Angeln tagsüber von 7.00 bis 21.30 Uhr verboten. Angler haben nicht das Recht, einem Interessenten das Baden zu verbieten.

Es handelt sich um ein Naturschutzgebiet! Jegliches Entfernen oder Beschädigen von Pflanzenbewuchs ist strengstens verboten.

Vorkommende Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Hechte, Zander, Grasfische, Barsche, verschiedene Weißfischarten

Gewässerfläche: 7,86 ha. Gewässertiefe bis zu 6,5 Meter.

Lohbrügger Brack (Bentinbrack)



Das Lohbrügger Brack (Bentinbrack) liegt am Havighorster Weg gegenüber dem Heizwerk. Die Wege der Kleingartenanlage Buschkoppel dürfen nicht mit dem PKW befahren werden. Kraftfahrzeuge sind - soweit zulässig - am Havighorster Weg zu parken. Das Gewässer ist Bestandteil einer öffentlichen Grünanlage. Jegliche ungenehmigte Veränderungen der Uferzonen, insbesondere der Vegetation, ist behördlich verboten.

Das Angeln ist nur von den Angelstegen erlaubt. Die kleinen Nebenteiche sind Schongebiete und dürfen nicht beangelt werden. Spinnangeln ist vom 01.06. bis 31.01. erlaubt.

Vorkommende Fischarten: Aal, Hechte, Zander, Karpfen, Schleie, Barsche, verschiedene Weißfischarten

Gewässerfläche: 1,8 ha, Gewässertiefe bis zu 5 Meter.

Bille und Brauereiteiche



Obere Grenze unserer Pachtstrecke Bille ist die Landesgrenze / Marienburg. Abwärts endet die Pachtung oberhalb der Schleuse Alte Holstenstraße. Die Strecke von der Bootsvermietung (Chrysanderstraße) abwärts bis zur Schleuse Alte Holstenstraße darf nur vom Boot beangelt werden.

Die Bille ist ein öffentliches Gewässer. Bootsfahrer sind daher zu dulden. Die Rasenflächen und Anpflanzungen der angrenzenden öffentlichen Grundstücke sind unbedingt zu schonen. Von den Brücken darf nicht geangelt werden. Die zwei Brauereiteiche haben eine Rohrverbindung zur Bille.

Vorkommende Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Hechte, Barsche, verschiedene Weißfische. In der Bille befinden sich auch vereinzelt Salmoniden wie Bachforellen und Äschen.

Gewässerfläche der Bille Strecke: 6,57 ha, Gewässertiefe bis zu 1,2 Meter.
Gewässerfläche Brauereiteiche: 0,67 ha, Gewässertiefe bis 1,5 Meter

Spinnangeln ist an den Brauereiteichen nicht erlaubt. In der Bille ist das Spinnangeln vom 01.06. bis zum 31.01. erlaubt.

Nettelnburger Bagger



Der Nettelnburger Bagger ist über den Weidenbaumsweg und Wiesnerring, sowie den Oberen Landweg und Wehrdeich oder Am Güterbahnhof und Zollamtsbogen zu erreichen. Es stehen 3 Angelstege zur Verfügung. Das Gewässer befindet sich in einer öffentlichen Grünanlage, daher ist tagsüber mit viel Trubel zu rechnen. Man sollte dies Gewässer nicht unterschätzen. Es werden regelmäßig Kapitale Aale und Hechte gefangen.

Vorkommende Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Hechte, Zander, Barsche, verschiedene Weißfische.

Gewässerfläche: 0,6 ha, Gewässertiefe bis zu 2 Meter.

Spinnangeln ist vom 01.06. bis 31.01. erlaubt.

Sandbrack Fünfhausen und Katzenkuhle



Das Sandbrack ist von Bergedorf über Curslacker Neuer Deich / Kirchwerder Landweg / Heinrich-Osterath-Straße / Durchdeich zu erreichen. Das Gewässer hat ausgedehnte Natur und Vogelschutzzonen. Für diese Schutzzonen besteht ein absolutes Angel- und Betretungsverbot. Am Durchdeich und der Pferdewiese ist das Angeln ganzjährig nur von den Stegen erlaubt. Einige Uferabschnitte dürfen nur in der Zeit 01.10. bis zum 31.12. und auch nur zur Ausübung der Raubfischangelei betreten werden. Die in der Gewässerzeichnung dargestellten Schutzzonen und aufgestellte Hinweisschilder sind zu beachten. Das Spinnangeln ist vom 01.06. bis zum 31.01. erlaubt. Das Gewässer beherbergt Kapitale Fische! Insbesondere Kapitale Karpfen, Welse und Hechte.

Vorkommende Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Zander, Hecht, Wels, Barsch, verschiedene Weißfischarten

Wasserfläche: 7,63 ha, Gewässertiefe bis zu 4,5 Meter

Dove - Elbe und Neuengammer Durchstich



Unser Pachtgewässer Dove Elbe beginnt querab „Auf der Böge“, Hausnummer 24 und endet bei der Dove-Elbe-Schleuse. Der Neuengammer Durchstich darf zwischen dem Neuengammer Hausdeich und der Dove-Elbe beangelt werden.

Fahrzeuge dürfen nur so geparkt werden, dass der Durchgangsverkehr (auch LKW und Busse) nicht behindert wird und Grundstückseinfahrten nicht verstellt werden. Uferbetretung nur mit Zustimmung der Grundeigentümer.

Am Wehr am Kurfürstendeich befindet sich eine Fischtreppe. Hier besteht ein Angelverbot im Umkreis von 50 Metern.

Vorkommende Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Zander, Hechte, Quappen, Wels, Barsch, Butt, Rapfen, verschiedene Weißfische.

Geschätzte Wasserfläche: ca. 6,4 ha, Gewässertiefe bis zu 2,5 Meter.

Neuengammer Sammelgraben und Pumpwerkskanal



Zur Beangelung steht uns der Neuengammer Sammelgraben zwischen dem Kirchwerder Landweg und dem Jean-Dolidier-Weg zur Verfügung. Hinzu kommt der Pumpwerkskanal zwischen Neuengammer Sammelgraben und Neuengammer Hinterdeich. Insbesondere der Pumpwerkskanal dürfte anglerisch sehr interessant sein.

Gewässertiefe bis zu 1 Meter.

Vorkommende Fischarten: Aal, Karpfen, Schleie, Hechte, Barsche, verschiedene Weißfische.

Elbe bei Altengamme



Obere Grenze der Pachtung ist die Hamburger Landesgrenze bei Flußkilometer 588. Untere Grenze ist die 7. Buhne vor Beginn der angelegten Priele/Teiche. Hier darf nur elbaufwärts geangelt werden. Bitte das Naturschutzgebiet beachten. Diese Strecke ist von mehreren Vereinen gepachtet. Am Pumpwerk darf nur das große Brack beangelt werden. Das kleine Brack ist nicht Bestandteil der Pachtung. Behördliche Hinweisschilder sind zu beachten. Achtung! Es gelten besondere Bestimmungen für das Zanderangeln. Näheres hierzu auf der Seite der obersten Fischereibehörde Hamburg!

Die Verpächter dürfen die Angelberechtigung prüfen. Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nicht mit ins Deichvorland genommen werden.

Vorkommende Fischarten: Aal, Hecht, Zander, Karpfen, Rapfen, Wels, Salmoniden, Stint, Barsch, Butt, verschiedene Weißfische

Bergedorfer Schleusengraben



Die Pachtstrecke des ASV Frühauf darf von den BAV-Mitgliedern beangelt werden. Die Pachtstrecke beträgt etwa 3,5 Kilometer. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in unseren eigenen Gewässern.

Geangelt werden darf:
• Im Neuen Schleusengraben ab 50 Meter oberhalb der Krapphofschleuse
• Im Schleusengraben ab 50 Meter oberhalb der Brücke Kurfürstendeich
• Im Schiffwasser sowie dem Serrahn (Bergedorfer Hafen)

Das Schleusengelände (insbesondere die Landzunge mit Gebäuden an der Krapphofschleuse) darf nicht betreten werden. Auf Privatgrundstücken muss vorher das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden.

Vorkommende Fischarten: Aal, Hecht, Zander, Karpfen, Schlei, Barsch, Bachforelle, Butt, Wels, Weißfische, Quappe, Meerforelle, Rapfen

Gewässer des Anglerverband Hamburg e. V



Diese Gewässer dürfen von unseren Mitgliedern ebenfalls beangelt werden:

• Hohendeicher See (Oortkaten)
• Eichbaumsee (Allermöhe)
• Dove-Elbe
• Gose-Elbe
• Alte Süderelbe
• Elbstrom
• Hummelsee
• Oste (besondere Angelerlaubnis erforderlich)
• Elbe-Seitenkanal (besondere Angelerlaubnis erforderlich)

Die Angelbedingungen für die Gewässer können der jeweils gültigen Angelerlaubniskarte entnommen werden.


Informationen wie Beschreibungen, Karten und Fotos finden Sie auf der Homepage des Anglerverband Hamburg e. V.

Unser ohnehin schon großes Gewässerangebot wird durch die Nutzungsmöglichkeit der ASV-Gewässer ideal ergänzt. Unseren Mitgliedern entstehen für die Beangelung dieser Gewässer keine zusätzlichen Kosten.

Sollten Sie an einer Mitgliedschaft bei uns interessiert sein, finden Sie hier weitere Informationen.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Gewässerbestimmungen und im Gewässerbuch.

Angeln in anderen Vereins- oder Landesverbandsgewässern



Als Mitglied im Bergedorfer Anglerverein sind Sie automatisch auch Mitglied im Anglerverband Hamburg. Sie haben damit die Möglichkeit, bundesweit an vielen Vereins- und Verbandsgewässern während des Urlaubs Gastkarten zu erwerben.

Eine Aussage, wie Vereine und Verbände verfahren und welche Preise und Bestimmungen gelten, können wir Ihnen leider nicht pauschal beantworten. Auf den Internetseiten des ASV-Hamburg finden Sie viele Links zu Vereinen und Verbänden, die Ihnen sicher weiterhelfen.

Auch ganz in unserer unmittelbaren Nähe gibt es für gute Gewässer Gastkarten zu günstigen Preisen. Wir weisen daher besonders auf die Landesverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein hin. Ausgabestellen- und Bedingungen finden sie auf den Homepages der Verbände. Auch in unserer Kontaktstelle Bergedorfer Angler-Centrum erhalten Sie sicher Informationen.